Projekt - Selbsthilfegenossenschaft-Potsdam
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Wen suchen wir
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Spezielle Fragen
Was wir wollen
Warum Genossenschaft
Prüfverbände
Finanzierung
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Wir suchen noch Gründungsmitglieder!
Der Schwerpunkt der Genossenschaft soll im Handwerk und im Dienstleistungsbereich liegen.
Sitz der Genossenschaft: Potsdam
Vor allem sollen sich gut qualifizierte Arbeitslose angesprochen fühlen, die sich durchaus noch in der Lage fühlen,
den ausgrenzenden Firmen Paroli zu bieten.
Nicht immer (eher selten) sind die jungen, dynamischen Hektiker auch die qualifizierteren!
Links:
Wer sich nach aktuellen Beispielen neuer
Genossenschaften umsehen möchte,
findet hier eine Auswahl an Internetadressen.
www.pruefungsverband.de
(Jede Genossenschaft
muss einem Prüfungsverband angehören. Sehr informative Seite zur
Gründungsvorbereitung)
www.weiberwirtschaft.de
(Größte Frauengenossenschaft Europas, in
Berlin)
www.dr-hoek.de
(Kanzlei Dr. Hök; Umfangreiche Seiten zum Wirtschaftsrecht,
auch zum Thema Genossenschaften)
Wir suchen noch Gründungsmitglieder!
Zielgruppe: - Ingenieure, Meister und qualifiziertes Fachpersonal - Die für den Arbeitsmarkt angeblich zu alt sind - sogenannte Überqualifizierte
Voraussetzungen: - selbständiges Arbeiten - vielseitig einsetzbar - Ideenreichtum
Welche Aufgaben werden Sie haben?
Der Schwerpunkt der Genossenschaft soll im Handwerk und im Dienstleistungsbereich liegen.
(Weitere Informationen finden Sie im Punkt 'Spezielle Fragen')
Wie der Begriff 'Gründungsmitglied' schon sagt, Sie sollen die Genossenschaft
mit gründen. Das heisst, im Blick auf Ihre eigenen Interessen sollen Sie innerhalb
der zukünftigen Genossenschaft Ihren eigenen Arbeitsplatz mitgestalten.
Zur Gründung gehört die Ausarbeitung des Statuts, die Erstellung eines Businessplans,
Klärung finanzieller Probleme und alles was sonst noch zur Gründungsvorbereitung
anfallen wird.
Das Ergebnis dieser Arbeit wird einem Prüfungsverband vorgelegt, der darüber
entscheidet ob die Genossenschaft gründungswürdig ist.
(Der Prüfungsverband fördert und unterstützt zudem die Gründung von Genossenschaften
durch qualifizierte Beratung und Begleitung im Rahmen der gesetzlichen Gründungsprüfung
gemäß § 11 Genossenschaftsgesetz.)
Sie sehen, die Gründungsmitglieder sind nicht auf sich selbst gestellt.
Ein weiterer unterstützender Partner, kann die Innova-e.G. sein.
(www.innova-eg.de)
Die Gründungsmitglieder sind nicht automatisch die Chef's der e.G.. Sie brauchen also keine Angst zu haben,
in Positionen gedrängt zu werden, denen Sie sich nicht gewachsen fühlen.
Theoretische und praktische Gedanken
Genossenschaft mit vielseitigem Dienstleistungsangebot.
Objektive Probleme
Man hat eine Geschäftsidee von der man überzeugt ist, dass sie funktioniert.
`Funktioniert´ in dem Sinne, dass der Bedarf vorhanden ist. Nur nicht in dem
Maße, dass man davon leben kann.
(Praktische Beispiele findet man häufig in Existenzgründerseminare,
wo den Teilnehmern durch eine Überschlagskostenrechnung schnell klar
wird, dass die Idee wohl doch nicht so gut war.) Aber muss die Idee deshalb
wirklich verworfen werden?
Bei der Analyse stösst man auf 3 Probleme:
1) Der Bedarf ist 100%-ig vorhanden, aber der zu erzielende Preis für
die Leistung, würde die Kosten nicht decken. Auch innerhalb einer Genossenschaft
wäre dieses Problem nicht zu lösen.
2a) Man könnte kostendeckend Arbeiten, aber die Nachfrage ist
zu gering. (Bsp.: Nettolohn 20 €/h, aber nur für gesamt 300 €/Monat.)
2b) Man könnte kostendeckend Arbeiten, aber man müsste unter
Umständen schnell auf zusätzliche Arbeitskräfte zugreifen können.
Genau hier liegt für Kleinstunternehmer ein Problem. Fest angestellte
Mitarbeiter kann man sich nicht leisten und verlässliche Aushilfen kurzfristig
und termingerecht zu finden, ist meistens auch nicht möglich. Folge:
Aufträge, ab einer bestimmten Größenordnung, oder die sich
zeitlich überlagern oder innerhalb einer kurzen Frist erledigt werden
müssen, können nicht angenommen werden. Die Leerzeiten zwischen
den annehmbaren Aufträgen können so gross werden, dass die
Unternehmung unrentabel wird.
Aus Punkt 2a und 2b folgt, dass die meisten Einzelunternehmer hier scheitern
werden.
Subjektive Probleme sind:
- zu geringe Kenntnisse in der Betriebswirtschaft
- zu wenig Durchsetzungsvermögen
- zu geringes Selbstvertrauen
- nicht genügend Eigenkapital
Welchen Vorteil kann eine Genossenschaft bieten?
a) Die Kombination von Kleinstunternehmern mit den Problemen 2a) und 2b).
Bauingenieur oder Handwerksmeister (Bau) bieten Dienstleistungen im Umbau,
Ausbau und Sanierung an. Bei diesen Tätigkeiten ist es meist ausreichend,
wenn 1 Fachmann die Arbeiten betreut. Ausführen können es auch Hilfskräfte.
Spezielle Arbeiten muss der Meister oder Ingenieur selbst ausführen. Dazu
hat er dann aber auch genügend Zeit. Die Hilfskräfte sind Mitglieder der Genossenschaft
die entsprechend Punkt 2a, z.Z. unterbeschäftigt sind.
Zur Koordination der Kräfte müssen sich die entsprechenden Mitglieder selbst
einigen. Dieses Beispiel läst sich auf alle Dienstleistungen anwenden.
Selbsthilfe kann nur durch Zusammenarbeit der Mitglieder in der Gruppe realisiert
werden. Selbsthilfeorganisationen arbeiten daher auf der Grundlage gegenseitiger
Hilfe und Solidarität der Mitglieder untereinander. Dies ist ein notwendiges
Mittel zur Erreichung des Zwecks der Förderung der individuellen Interessen
des einzelnen Mitglieds.
b) Ein weiterer Vorteil für die Zusammenarbeit in der Genossenschaft ist der
enge Kontakt der Mitglieder unterschiedlicher Berufsgruppen.
Dadurch können viel intensiver neue Ideen für Dienstleistungen oder neue
Geschäftsideen entstehen. Durch die bestehende "Infrastruktur" der Genossenschaft,
speziell das Kundenbüro als Schnittstelle zwischen Kunden und Anbieter, lassen
sich neue Ideen am Markt schnell testen.
Auch bei individuell auftretenden Problemen, wie z.B. Konfliktsituationen
mit dem Kunden oder andere offene Fragen, können innerhalb der Genossenschaft
schneller gelöst werden.
[ Leute, die Eigeninitiative zeigen und selbstständig arbeiten möchten, haben
meistenteils einen höheren Bildungsgrad bzw. Ausbildungsgrad als der normale
Arbeitnehmertyp der gleichen sozialen Ebene. Sie sind demzufolge auch motivierter
und schneller in der Lage sich neue Kenntnisse anzueignen und sich in neue
Bereiche einzuarbeiten.]
c) Geringes Einstiegskapital:
Zur Gründung einer Genossenschaft gibt es keine Mindestkapitalvorschriften.
Das soll die Gründung erleichtern, heisst aber nicht, dass kein
Geld benötigt wird. Es läst sich daraus aber schlussfolgern, dass
das Hauptkapital der Genossenschaft die eigene Arbeitskraft ist. (physisch,
aber auch geistig)
Ziel
- Die Anfangsschwierigkeiten bei der Umsetzung der individuellen Ideen zu
mindern.
- Einzelne Ideen, wie (2a), in der Gemeinschaft mit vorhandenen Ideen zu kombinieren
und als zusätzliche Einnahmequellen zu nutzen. Es stellt sich nicht mehr
die Frage "kann ich davon leben?", sondern nur noch "ist die Leistung rentabel".
- Die individuellen Fähigkeiten der Mitglieder zu kombinieren, um quantitative Voraussetzungen
für neue Dienstleistungen zu schaffen.
- Ergänzung und Hilfestellung bei problematischen Aufgaben.
- Senkung der Fixkosten durch Kostenteilung (Gemeinsame Nutzung von Gewerberäumen)
Weitere Aufgaben der Genossenschaft
Der Hauptgrundsatz muss lauten, dass alle Maßnahmen zum Vorteil der
Mitglieder getroffen werden. Alle Kosten in der Genossenschaft sollten nur
anfallen, wenn sie den Mitgliedern sowieso entstehen würden, aber durch
die Gemeinschaft ein Preisvorteil erzielt wird. (z.B. Rücklagen, Fixkosten,
Abschreibungen,...)
Das Mitglied arbeitet zwar selbständig, ist aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zugleich. Praktisch ist man reiner Leistungslohnempfänger (aber ohne
Druck vom Chef) .
Also ist in diesem Fall gemeinsame Buchhaltung empfehlenswert. (Das idealste
wäre, wenn die Genossenschaft selbst externe Buchhaltung als Dienstleistung
anbietet. Damit hätte man Haustarif und einen Service mehr.)
Das Kundenbüro oder Servicebüro:
Das Kundenbüro soll das Kernstück der Genossenschaft sein. Man könnte
auch sagen es ist das Wesen oder der Sinn der Genossenschaft. Es soll als
Schnittstelle zwischen den Dienstleistern und Kunden dienen, die einzelnen
Dienstleistungen aus ihrer Anonymität holen und sie direkt in das Bewusstsein
der Kunden stellen. Erstklassige Werbung und Präsentation ist zwar relativ
teuer, aber deshalb ja auch die Genossenschaft, denn hier sind es geteilte
Kosten und für den Einzelnen wieder relativ billig.
Der einzelne Dienstleister wird großzügig durch ein Servicebüro
vertreten, während er seine Tätigkeit ausübt. Betrieben wird
das Büro durch die Mitglieder (nach Plan).
Die Präzisierung der
Kosten und Rückvergütungen ist Aufgabe der Gründungsmitglieder
in der Gründungsversammlung.
Spezielle Fragen zum Projekt
Auf alle Fragen können auf dieser Seite
keine Antwort gegeben werden.
Wenn Sie spezielle Fragen haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Am einfachsten geht es natürlich per e-Mail:
info@potsdam-shopinfo.de
Was wollen wir?
-Ideen und innovative Konzepte
Das Kerngeschäft unserer Genossenschaft soll aus diversen Dienstleistungen
bestehen. Die Dienstleister handeln selbständig und eigenverantwortlich.
Die Struktur der Arbeitskräfte soll einem Netzwerk gleichen.
Jeder ist Fachmann, sollte aber auch auf anderen Gebieten Fertigkeiten besitzen,
um Flauten im eigenen Bereich zu überbrücken und Spitzen bei anderen
kompensieren zu helfen.
Dazu benötigen wir Handwerker und andere Berufsgruppen, um ein umfangreiches
Angebot zu gewährleisten. Handel und Kleinstproduzenten können auch
Bestandteil der Genossenschaft sein.
Wer nicht nur weisungsgebundene(r) Arbeitnehmer(in) sein, sondern selber Verantwortung
tragen möchte, diese aber nicht allein tragen will oder kann, für
den bietet sich die eG als Rechtsform an.
Der zweite Bestandteil ist die gemeinsame Vermarktung der Angebote.
Dazu soll ein Kunden-Service-Büro dienen.
Man muss seine Leistungen nicht aus einem "versteckten" Standort anbieten,
sondern zentral und so optimal wie möglich. Das ganze zu minimalen Kosten,
weil geteilte kosten.
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Warum gerade eine Genossenschaft?
Die eingetragene Genossenschaft ist eine einfache und handhabbare Gesellschaftsform.
Die Gründung wird durch fehlende Mindestkapitalvorschriften erleichtert.
Sollte später einmal der bedarf entstehen, die Genossenschaft in eine
Kapitalgesellschaft umzuwandeln, so besteht diese Möglichkeit. Die Eigentümlichkeiten
der Genossenschaften bieten spezifische Vorteile die andere Gesellschaften
nicht aufweisen.
Hervorzuheben sind:
· der Bestand der Genossenschaft ist nicht gefährdet, wenn einzelne Gesellschafter
sich zurückziehen
· es herrscht nicht das Kapital
· es bestehen keine Mindestkapitalvorschriften
· Rückvergütungsmöglichkeiten
Andererseits bietet die Genossenschaft:
· Haftungssicherheit
· Status einer Gesellschaft
· Begleitung durch den Prüfverband
Genossenschaftliche Unternehmen bieten ausserdem wie keine andere Rechtsform
die Möglichkeit der Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitverantwortung. Die
Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern. Und darin liegt auch der Grund
für das besonders positive Image, dass Genossenschaften geniessen. Sie
gelten gemeinhin als solide, seriös und bodenständig. Die regelmässigen
Kontrollen durch einen Prüfverband gibt den Mitgliedern zusätzlich
Sicherheit.
Der Jurist Dr.Götz-Sebastian Hök schreibt dazu:
"Die Genossenschaft eignet sich mithin als Rechtsform vor allem für junge
innovative Unternehmen mit wenig Eigenkapital, aber auch zur risikofreien
Ansammlung von Kapital zum Zwecke der Bewältigung gemeinsamer Aufgaben
oder Investitionen, wenn in ausreichendem Maße Eigenverantwortung und
-initiative vorhanden sind. Immer sollte der Grundgedanke der Genossenschaft
nicht aus den Augen verloren werden. Es handelt sich um den Typus Gesellschaft,
der von der Solidarität lebt und aus der Solidarität für die
Gemeinschaft Nutzen bringt. Letzterer kann erheblich sein."
Quellen: http://www.dr-hoek.de (Die Genossenschaft als Alternative)
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Genossenschaftliche Prüfungsverbände
Die genossenschaftlichen Prüfverbände
verstehen ihre Tätigkeit als Betreuung. Ihre gesetzlich vorgeschriebene
Prüfungstätigkeit soll sowohl dem Schutz der Genossenschaftsmitglieder
als auch dem Gläubigerschutz dienen.
Die Genossenschaften unterliegen einer regelmäßigen Pflichtprüfung
durch den Prüfungsverband, dem sie angehören (§ 55 I GenG).
Jede Genossenschaft muss zwingend einem zugelassenen Prüfverband angehören
(§ 54 I GenG). Der Wechsel des Verbandes ist zulässig
(§ 54 a GenG). Die genossenschaftliche Prüfungsverbände sollen
die Rechtsform eines eingetragenen Vereins haben (§ 63b I GenG). Ihnen
muß die Prüfungsbefugnis durch die zuständige Landesbehörde
verliehen werden (§§ 63 und 63a GenG). Mitglieder in den genossenschaftlichen
Prüfungsverbänden können nur eingetragene Genossenschaften
und von ihnen beherrschte Handelsgesellschaften sein (§ 63b II GenG).
Die Tätigkeit der Prüfungsverbände beschränkt sich nicht
auf die Vorschriftsmäßigkeit der Rechnungslegung. Ziel und Zweck
der genossenschaftlichen Pflichtprüfung ist die Feststellung der wirtschaftlichen
Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
(Hettrich/Pöhlmann, GenG, § 53 Rn. 2). Dazu ist der gesamte Geschäftsbetrieb,
die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaften
mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr zu prüfen (§ 53 I
1 GenG). Für große Genossenschaften ist die jährliche Prüfung
vorgeschrieben (§ 53 I 2). Auch die Zweckmäßigkeit und Effizienz
der Vorstandstätigkeit in einer Genossenschaft ist damit Gegenstand der
Prüfung und Kontrolle durch den genossenschaftlichen Prüfungsverband.
Das dient der Unterstützung und zugleich Überwachung der häufig
nicht sehr geschäftserfahrenen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
aus dem Kreise der Genossen.
Man kann also sagen, zur Sicherheit der Mitglieder arbeitet die Genossenschaft
mit doppelten Boden.
(Quellen: Dr. Hök, www.dr-hoek.de)
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Finanzierung
Die Genossenschaft hat kein festes Kapital. Jedes Mitglied zeichnet im Sinne
des § 7 Nr. 1 GenG einen oder mehrere Geschäftsanteile, auf
den Einzahlungen geleistet werden müssen (Mindesteinlage). Ihre Höhe
wird im Statut festgelegt. Da sich das Kapital aus den Einlagen der Mitglieder
zusammensetzt, ist es abhängig von der Mitgliederzahl.
Um die Genossenschaft arbeitsfähig zu machen, muss jedes Mitglied einen
Geschäftsanteil von 500 € einzahlen. (Bei 7 Mitglieder, unabhängig
der im Statut festgelegten Mindesteinlage.) Dieser Betrag bezieht sich auf
die Büro- und Geschäftsausstattung (3500 €). Die Mindesteinlage
sollte viel geringer sein, wird aber erst in der Gründungsversammlung
festgeschrieben.
Zusätzlich kommen noch monatliche Beiträge, wie Rücklagen und
Fixkosten. Diese Belastung 'pro Kopf' ist auch abhängig von der Mitgliederzahl.
Je mehr Mitglieder, desto geringer die Belastung.
Hier eine kleine Überschlagsrechnung:
(Ich gehe mal von der schlechtesten Variante aus [7 Mitglieder] )
Die erstemal wichtigste gemeinschaftliche Anschaffung, das Kundenbüro.
Büro- und Geschäftsausstattung: 3500 €
Monatl. Fixkosten: Büromiete + Nebenkosten: 600 €
Abschreibung BGA: (5 Jahre) 60 € pro Monat
Rücklagen: (Abhängig von Einnahmen)
Die Fixkosten betragen dann monatlich, pro Kopf,
(600 + 60) / 7 = 94,28 € , etwa 95 €.
Fixkosten sind die Kosten, die ständig anfallen, unabhängig von
den Einnahmen. Bei 10 Mitgliedern würden sich diese Kosten schon auf
66 € reduzieren, usw.
Dieses Beispiel ist nur annähernd realistisch. Die konkrete Kostenaufstellung
erfolgt durch die Gründungsmitglieder.
Annähernd 100€ pro Monat erscheinen für manch einen ziemlich viel,
aber wie viel müssten Sie, für den gleichen Effekt, im Alleingang
aufbringen.
Eine einzige Anzeige in der Zeitung für 100€ wird kaum wahrgenommen.
Hier aber steht für Sie täglich ein Kundenbüro bereit.
Je geringer die Kosten, desto schlechter sind aber die Voraussetzungen.
Erhöht man die Kosten, erhält man eine solide Genossenschaft mit
viel Service für die Mitglieder. Aber die Frage ist, ob man sich das
am Anfang auch leisten kann.
Man muss versuchen einen optimalen Mittelweg finden.
Bei den Rücklagen sollte man nach dem Solidaritätsprinzip verfahren.
Wer viel verdient, zahlt viel ein.
Durch die Rücklagen und sonstige Gewinne der Genossenschaft entsteht
ein Überschuss. Dieser Überschuss wird zum Jahresende wieder an
die Mitglieder verteilt. Die sogenannte Jahresendausschüttung.
Die Höhe entspricht der Leistung des Mitglieds.
Die gezahlten Einlagen, die Genossenschaftsanteile, bilden das Stammkapital.
Beim Ausscheiden aus der Genossenschaft, werden diese Einlagen wieder ausgezahlt.
Kontakt: |
Ansprechpartner/ Organisator: | H.-Joachim Engel | |||
über Hartz IV Betroffene e.V. im | ||||
ASPB e.V. (Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V. |
Knobelsdorfstrasse 7 14471 Potsdam |
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Sekiz e.V. |
Hermann-Elflein-Str. 11 14467 Potsdam |
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Bürgerhaus am Schlaatz | Schilfhof 28 14478 Potsdam |
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Privat:
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